Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt ab August um ein Prozent: Was Hausbesitzer und Investoren jetzt wissen müssen
Kosten · Förderung · Ertrag
Veröffentlicht am 01.08.2026
Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt um ein Prozent. Gleichzeitig sieht der neue EEG-Entwurf vor, die feste Vergütung bis 2030 ganz abzuschaffen. Was bedeutet das für Hausbesitzer und Investoren? Alle aktuellen Tarife und Übergangsregeln im Überblick.
Die Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaik-Anlagen erfährt zum 1. August 2026 eine turnusmäßige Absenkung um ein Prozent. Während kurzfristig die Tarife für Teil- und Volleinspeisung leicht zurückgehen, stehen mittelfristig radikalere Reformen bevor: Der Entwurf zum EEG 2027 sieht das schrittweise Ende der festen Einspeisevergütung bis 2030 vor. Wir fassen alle aktuellen Vergütungssätze, gesetzlichen Hintergründe und zukünftigen Entwicklungen übersichtlich zusammen.
1. Die neuen Tarife ab dem 1. August im Detail
Wer eine Photovoltaik-Dachanlage neu in Betrieb nimmt, erhält ab August etwas geringere Sätze für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Die Absenkung erfolgt turnusgemäß und betrifft sowohl Anlagen zur Teileinspeisung (Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung) als auch reine Volleinspeiseanlagen.
Nach Berechnungen ergeben sich ab dem 1. August folgende Vergütungssätze:
- Kleine Dachanlagen (bis 10 kW Leistung):
- Mittelgroße Anlagen (10 bis 40 kW Leistung):
- Größere Dachanlagen (40 bis 100 kW Leistung):
Diese Tarife bieten Betreibern, die ihre Anlagen noch in den kommenden Monaten in Betrieb nehmen, für einen Zeitraum von 20 Jahren Rechtssicherheit und garantierte Einnahmen.
2. Beihilferechtliche Fristen bis Ende des Jahres
Die aktuell gültigen Fördersätze gelten garantiert bis zum 31. Dezember 2026. Hintergrund ist das europäische Beihilferecht: Ende des Jahres läuft die Genehmigung der Europäischen Kommission für diesen spezifischen Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus. Bis dahin muss die Bundesregierung eine funktionierende Anschlusslösung präsentieren und beihilferechtlich absichern, um nahtlose Rahmenbedingungen für den PV-Ausbau zu gewährleisten.
3. Zeitenwende im EEG 2027: Das Ende der festen Einspeisevergütung
Die Absenkung um ein Prozent ist nur ein kleiner Vorgeschmack auf den fundamentalen Strukturwandel, den das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) vorbereitet. Das Kabinett hat den Entwurf für das EEG 2027 verabschiedet, der eine schrittweise Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 Kilowatt bis zum Jahr 2030 vorsieht.
Die Kernpunkte der geplanten EEG-Reform:
1. Absenkung der Schwelle für die Direktvermarktung: Die Pflicht zur direkten Vermarktung des Solarstroms an der Strombörse soll in den kommenden Jahren sukzessive auf kleinere Anlagen ausgeweitet werden. Der Anspruch auf die bisher gewohnte Marktprämie soll langfristig nur noch für Großanlagen ab einer installierten Leistung von 25 Kilowatt greifen. 2. Übergangsregelung für Kleinanlagen: Für kleinere Dachanlagen ist eine dreijährige Übergangsfrist (36 Monate) vorgesehen. In diesem Zeitraum übernimmt der Netzbetreiber weiterhin die Stromabnahme. Allerdings sinkt der anzulegende Wert um 1 Cent auf 5,2 Cent pro kWh. 3. Anreiz durch Direktvermarktungsbonus: Um den Umstieg auf flexible Marktmodelle attraktiv zu machen, sieht der Gesetzesentwurf einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro kWh vor. Dieser soll für die Dauer von vier Jahren ab der Inbetriebnahme gezahlt werden, wenn die Anlage direkt am Strommarkt partizipiert.
Eigenverbrauch wird zum Schlüssel der Rentabilität
Die schrittweise Reduzierung und die geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung machen deutlich: Das bisherige Modell, Solarstrom primär für eine garantierte Einspeisevergütung zu produzieren, läuft aus.
Für angehende PV-Anlagenbetreiber rückt der maximale Eigenverbrauch immer stärker in den Mittelpunkt. Durch den Einsatz von Wandspeichern, Wärmepumpen und intelligentem Energiemanagement lässt sich der selbst erzeugte Strom direkt vor Ort nutzen, was angesichts hoher Haushaltsstrompreise die mit Abstand wirtschaftlichste Option darstellt. Wer dennoch von den aktuellen EEG-Garantievergütungen profitieren möchte, sollte geplante Projekte möglichst zeitnah umsetzen.
Frank Enzmann
Gründer von sonnify • Photovoltaik Experte
Frank Enzmann beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiv mit Photovoltaik, Energiemanagement und Solarstrom. Durch seine Erfahrung im PV-Vertrieb und über 200 verkaufte Photovoltaikanlagen kennt er sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte moderner Solarsysteme.
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