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EEG 2027: Was das geplante Aus der festen Einspeisevergütung für Photovoltaik bedeutet

Kosten · Förderung · Ertrag

Veröffentlicht am 11.08.2026 · Aktualisiert am 11.08.2026

EEG 2027: Was das geplante Aus der festen Einspeisevergütung für Photovoltaik bedeutet

EEG 2027 erklärt: Was das geplante Ende der festen Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen, Eigenverbrauch, Speicher und Hausbesitzer bedeutet.

Die Bundesregierung plant mit der EEG-Novelle 2027 einen grundlegenden Umbau der Solarförderung. Neue Photovoltaikanlagen sollen ihren eingespeisten Strom künftig nicht mehr dauerhaft zu einer gesetzlich festgelegten Vergütung verkaufen können. Stattdessen sollen Eigenverbrauch, Batteriespeicher, intelligente Steuerung und die direkte Vermarktung des Solarstroms wichtiger werden.

Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle und das begleitende Netzanschlusspaket am 29. Juli 2026 beschlossen. Die Änderungen sind damit aber noch nicht endgültig. Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat müssen sich noch mit den Gesetzentwürfen befassen. Bis ein neues Gesetz beschlossen und verkündet ist, gilt das bisherige EEG weiter.

Wichtig: Die Einspeisevergütung ist noch nicht allgemein abgeschafft. Bestehende Photovoltaikanlagen sollen ihren bereits erworbenen Vergütungsanspruch behalten. Die geplanten Änderungen betreffen vor allem Anlagen, die ab 2027 neu in Betrieb genommen werden.

Was sich durch die EEG-Novelle 2027 ändern soll

Die feste Einspeisevergütung war über viele Jahre eine der wichtigsten Grundlagen für den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Betreiber erhalten für jede Kilowattstunde, die sie in das öffentliche Netz einspeisen, einen gesetzlich bestimmten Betrag. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagenleistung und danach, ob nur der Überschuss oder der gesamte Solarstrom eingespeist wird.

Dieses Modell bietet Planungssicherheit. Schon vor dem Kauf lässt sich relativ gut abschätzen, welche Einnahmen eine Anlage über viele Jahre erzielen kann. Betreiber müssen ihren Solarstrom nicht selbst an der Börse verkaufen und benötigen normalerweise keinen eigenen Direktvermarkter.

Mit dem starken Ausbau der Photovoltaik entstehen jedoch neue Herausforderungen. Viele Anlagen produzieren ihren höchsten Ertrag gleichzeitig in den Mittagsstunden. An sonnigen Tagen trifft dann eine sehr hohe Solarstrommenge auf einen teilweise deutlich niedrigeren Verbrauch. Die Folge können niedrige oder negative Strompreise sowie eine stärkere Belastung der Verteilnetze sein.

Die Bundesregierung möchte deshalb erreichen, dass neue Anlagen stärker auf den tatsächlichen Bedarf des Strommarktes reagieren. Solarstrom soll möglichst dann eingespeist werden, wenn er benötigt wird. Batteriespeicher, Energiemanagementsysteme, Wärmepumpen und Elektroautos sollen dabei helfen, Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen.

Nach dem aktuellen Entwurf soll die langfristige feste Einspeisevergütung für neue kleine Photovoltaikanlagen schrittweise auslaufen. Neue Anlagen sollen stärker über die Direktvermarktung in den Strommarkt integriert werden. Dabei verkauft ein spezialisierter Dienstleister den eingespeisten Solarstrom im Auftrag des Anlagenbetreibers.

Der Betreiber erhält dann keinen über viele Jahre garantierten festen Vergütungssatz mehr. Seine Einnahmen hängen stärker vom Börsenstrompreis, vom Zeitpunkt der Einspeisung, vom gewählten Vermarktungsvertrag und von den Gebühren des Direktvermarkters ab.

Die Bundesregierung begründet den Systemwechsel damit, dass kleine Anlagen unter 25 Kilowatt unter günstigen Bedingungen bereits ohne dauerhafte Förderung wirtschaftlich betrieben werden könnten. Diese Einschätzung ist allerdings umstritten. Eine Anlage auf einem optimalen, unverschatteten Süddach lässt sich nicht mit einem komplizierten Dach vergleichen, auf dem Gauben, Dachfenster, Verschattung oder notwendige Umbauten am Zählerschrank die Kosten erhöhen.

Die Vergütung soll nach den bislang bekannten Plänen nicht ohne Übergang verschwinden. Vorgesehen sind zeitlich begrenzte Hilfen für neue kleinere Anlagen und ein befristeter Bonus für die Direktvermarktung. Über einzelne Fristen und Vergütungshöhen berichten die Quellen allerdings unterschiedlich, weil sie sich teilweise auf verschiedene Entwurfsstände beziehen.

In einzelnen Berichten ist von einer dreijährigen Übergangszahlung die Rede. Die Bundesregierung beschreibt dagegen eine vierjährige Starthilfe für die eigenverantwortliche Vermarktung. Welche Anlagen darunterfallen und wie hoch die Zahlungen am Ende ausfallen, kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verlässlich beantwortet werden.

Der politische Kurs ist trotzdem erkennbar: Neue Anlagen sollen nicht mehr dauerhaft über einen festen EEG-Satz abgesichert werden. Sie sollen ihren Strom zunächst stärker selbst verbrauchen, zwischenspeichern oder abhängig vom Marktpreis verkaufen.

Damit steigen auch die technischen Anforderungen. Für die Direktvermarktung werden genaue Messdaten und eine sichere Kommunikation benötigt. Eine moderne Messeinrichtung, also ein digitaler Stromzähler, reicht dafür nicht automatisch aus. Häufig wird ein intelligentes Messsystem mit Smart Meter Gateway und gegebenenfalls einer zusätzlichen Steuerungseinrichtung benötigt.

Das kann zu einem praktischen Problem werden. Der Einbau intelligenter Messsysteme verläuft regional unterschiedlich schnell. Wenn künftig sehr viele kleine Solaranlagen gleichzeitig Smart Meter und Steuertechnik benötigen, könnten Messstellenbetreiber an Kapazitätsgrenzen stoßen.

Für Anlagenbetreiber wäre eine Verzögerung besonders problematisch, wenn die Anlage bereits Strom erzeugt, aber wegen fehlender Technik noch nicht an der Direktvermarktung teilnehmen kann. Deshalb muss die endgültige Regelung sicherstellen, dass Hausbesitzer nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die außerhalb ihres Einflusses liegen.

Zusätzlich soll die maximale Einspeiseleistung neuer kleiner und mittlerer Dachanlagen begrenzt werden. Im Kabinettsbeschluss wird eine Begrenzung auf 50 Prozent genannt. Dabei geht es nicht darum, dass die Anlage nur noch die Hälfte ihres Jahresertrags erzeugen darf. Begrenzt wird die Leistung, die gleichzeitig in das öffentliche Netz eingespeist werden kann.

Erzeugt eine Anlage beispielsweise 10 kW, könnte die Einspeisung auf 5 kW begrenzt sein. Der darüber hinaus erzeugte Strom muss deshalb nicht automatisch verloren gehen. Er kann direkt im Haus verbraucht, in einem Batteriespeicher gespeichert, zum Laden eines Elektroautos oder für den Betrieb einer Wärmepumpe genutzt werden.

Nur wenn weder Verbrauch noch Speicher ausreichend Leistung aufnehmen können, muss die Anlage ihre Erzeugung reduzieren. Wie viel Energie dadurch tatsächlich verloren geht, hängt vom Gebäude, der Anlagengröße und dem Verbrauchsprofil ab.

Bestehende Photovoltaikanlagen sind von dieser Reform grundsätzlich anders zu betrachten. Wer bereits eine Anlage mit einem gültigen EEG-Vergütungsanspruch betreibt, soll diesen Anspruch nicht allein wegen der neuen Reform verlieren. Maßgeblich bleiben das Inbetriebnahmedatum und die für die Anlage geltenden gesetzlichen Bedingungen.

Das reguläre Ende der EEG-Förderung älterer Anlagen ist davon zu unterscheiden. Nach Ablauf des individuellen Förderzeitraums endet die bisherige Vergütung planmäßig. Netzbetreiber wie Netze BW informieren deshalb darüber, welche Möglichkeiten ausgeförderte Anlagen anschließend haben.

Auch Erweiterungen bestehender Anlagen müssen getrennt bewertet werden. Wird eine ältere Anlage um zusätzliche Module ergänzt, kann der neue Anlagenteil einen eigenen Inbetriebnahmezeitpunkt und andere Vergütungsbedingungen erhalten.

Was Hausbesitzer und neue PV-Projekte jetzt beachten sollten

Photovoltaik kann sich auch nach einem Auslaufen der langfristigen festen Einspeisevergütung wirtschaftlich lohnen. Die Grundlage der Kalkulation verändert sich jedoch. Statt möglichst viel Strom gegen eine garantierte Vergütung einzuspeisen, wird es wichtiger, einen möglichst großen Teil des erzeugten Stroms selbst sinnvoll zu nutzen.

Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom ersetzt Strom, der sonst beim Energieversorger eingekauft werden müsste. Kostet Netzstrom beispielsweise 35 Cent pro Kilowattstunde, kann der direkte Eigenverbrauch ungefähr diesen Einkauf vermeiden. Die Einspeisung derselben Kilowattstunde bringt dagegen nur einen wesentlich geringeren Vergütungs- oder Marktwert.

Der wirtschaftliche Abstand zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung wird durch die Reform voraussichtlich noch größer. Hausbesitzer sollten deshalb nicht nur fragen, wie viele Module maximal auf das Dach passen. Sie sollten prüfen, wie gut die Anlagengröße zum aktuellen und zukünftigen Stromverbrauch passt.

Besonders interessant werden Verbraucher, die flexibel mit Solarstrom betrieben werden können. Dazu gehören Wärmepumpen, Elektroautos, Warmwasserbereitung, Klimaanlagen und bestimmte Haushaltsgeräte. Ein Energiemanagementsystem kann diese Verbraucher bevorzugt einschalten, wenn gerade viel Solarstrom vorhanden ist.

Auch Batteriespeicher können wichtiger werden. Sie nehmen überschüssigen Strom am Tag auf und stellen ihn am Abend oder in der Nacht zur Verfügung. Gleichzeitig können sie Einspeisespitzen reduzieren und verhindern, dass eine Anlage bei einer festen Einspeisegrenze unnötig abgeregelt wird.

Ein Speicher ist dennoch nicht automatisch wirtschaftlich. Anschaffungskosten, Umwandlungsverluste, Kapazitätsverlust und begrenzte Ladezyklen müssen berücksichtigt werden. Ein überdimensionierter Speicher bleibt häufig teilweise ungenutzt und verlängert die Amortisationszeit.

Die Planung sollte deshalb auf realen Verbrauchsdaten beruhen. Aussagekräftiger als der reine Jahresverbrauch ist ein Lastprofil, das zeigt, wann im Haushalt Strom benötigt wird. Ein Gebäude mit hohem Tagesverbrauch kann Solarstrom häufig besser direkt nutzen als ein Haushalt, der erst am Abend größere Mengen benötigt.

Auch die Direktvermarktung muss in künftigen Angeboten sauber kalkuliert werden. Entscheidend ist nicht nur der erzielbare Börsenpreis. Von den Einnahmen können Grundgebühren, Messkosten, Vermarktungsentgelte und weitere laufende Kosten abgezogen werden.

Bei einer kleinen Anlage können feste monatliche Gebühren einen erheblichen Anteil der Einspeiseerlöse aufzehren. Ein Anbieter sollte deshalb konkret ausweisen, welche Erlöse nach Abzug aller Kosten erwartet werden.

Ein gutes Angebot für eine Anlage ab 2027 sollte mindestens folgende Punkte beantworten:

  • Wie hoch ist der erwartete Eigenverbrauch?
  • Wie viel Solarstrom wird voraussichtlich eingespeist?
  • Welche Einspeisebegrenzung wurde berücksichtigt?
  • Ist ein Smart Meter erforderlich?
  • Welche Steuertechnik wird benötigt?
  • Was kostet die Direktvermarktung?
  • Welche Einnahmen werden bei unterschiedlichen Börsenpreisen erwartet?
  • Wie verändert ein Speicher das Ergebnis?
  • Was passiert, wenn die Direktvermarktung nicht rechtzeitig starten kann?

Hausbesitzer sollten außerdem mehrere Wirtschaftlichkeitsszenarien vergleichen. Eine einzige optimistische Rechnung reicht nicht aus. Sinnvoll sind Varianten mit niedrigen und hohen Strompreisen, unterschiedlichen Marktwerten, mit und ohne Speicher sowie mit unterschiedlichen Eigenverbrauchsquoten.

Besonders kritisch sind Berechnungen, die die bisherige Einspeisevergütung über 20 Jahre ansetzen, obwohl die Anlage erst 2027 in Betrieb genommen werden soll. Solche Angebote könnten die Wirtschaftlichkeit deutlich zu positiv darstellen.

Wer eine Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen möchte, könnte sich grundsätzlich die derzeit geltenden Vergütungsbedingungen sichern. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Unterschrift unter einen Kaufvertrag. Maßgeblich sind die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und die gesetzlichen Voraussetzungen.

Ein Vertrag sollte deshalb nicht nur einen unverbindlichen Montagetermin nennen. Er sollte möglichst klar regeln, wer für Netzanschluss, Anmeldung, Zählerwechsel und Inbetriebnahme verantwortlich ist und was bei Verzögerungen geschieht.

Trotzdem sollte niemand wegen der angekündigten Reform ein schlechtes oder überteuertes Angebot akzeptieren. Eine technisch unpassende Anlage bleibt auch mit einem günstigeren Vergütungssatz eine schlechte Investition.

Ob eine Installation vor 2027 sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

PunktBedeutung
AnlagenpreisEin überhöhter Preis kann den Vorteil der bisherigen Vergütung vollständig aufzehren.
DachqualitätAusrichtung, Verschattung und nutzbare Fläche bestimmen den Ertrag.
EigenverbrauchEin hoher Eigenverbrauch verbessert die Wirtschaftlichkeit deutlich.
MontageterminDie rechtzeitige Inbetriebnahme muss realistisch sein.
NetzanschlussVerzögerungen beim Netzbetreiber müssen berücksichtigt werden.
SpeicherKann sinnvoll sein, muss aber passend dimensioniert werden.
FinanzierungZinsen beeinflussen die Amortisation erheblich.
Zähler und SteuertechnikZusätzliche Kosten gehören in die Gesamtrechnung.
Die Reform wird von Fachleuten unterschiedlich bewertet. Befürworter sehen darin einen notwendigen Schritt zu einem flexibleren Stromsystem. Photovoltaikanlagen sollen nicht unabhängig vom Bedarf möglichst viel Strom einspeisen, sondern auf Marktpreise und Netzsituationen reagieren.

Kritiker befürchten dagegen, dass private Hausbesitzer durch Direktvermarktung, Smart Meter, Steuerboxen und neue Vertragsmodelle überfordert werden. Sie warnen außerdem davor, dass komplizierte Dächer und Haushalte mit niedrigem Eigenverbrauch wirtschaftlich schlechter gestellt werden könnten.

Der Bundesverband Solarwirtschaft rechnet nach den von t-online wiedergegebenen Angaben mit deutlich längeren Amortisationszeiten, wenn die feste Vergütung wegfällt. Die tatsächliche Entwicklung hängt jedoch stark davon ab, wie günstig Direktvermarktungsprodukte angeboten werden und ob die Preise für Speicher und Solaranlagen weiter sinken.

Für Mehrfamilienhäuser können Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wichtiger werden. Statt den Solarstrom vollständig einzuspeisen, kann er direkt an Bewohner geliefert oder gemeinschaftlich genutzt werden. Der Beitrag von Metergrid beleuchtet diese Auswirkungen ausführlicher.

Das geplante Ende der festen Einspeisevergütung bedeutet deshalb nicht das Ende der privaten Photovoltaik. Es verändert vielmehr die Anforderungen an eine gute Anlage.

Die zukünftige PV-Anlage sollte nicht nur möglichst viele Kilowattstunden erzeugen. Sie sollte Stromerzeugung, Speicher, Hausverbrauch, Wärmepumpe, Elektroauto und Vermarktung sinnvoll miteinander verbinden.

Wer eine neue Anlage plant, sollte deshalb nicht nur nach dem günstigsten Preis pro Kilowattpeak entscheiden. Wichtiger ist ein Gesamtkonzept, das auch unter veränderten gesetzlichen Bedingungen funktioniert.

Die entscheidende Frage lautet künftig nicht mehr nur: Wie viel Solarstrom erzeugt mein Dach? Sondern: Wie viel davon kann ich selbst nutzen, sinnvoll speichern oder wirtschaftlich vermarkten?

Quellen

Hinweis: Der Beitrag bildet den öffentlich bekannten Stand vom 10. August 2026 ab. Die EEG-Novelle befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Einzelne Vergütungssätze, Fristen und Leistungsgrenzen können sich bis zum endgültigen Gesetz ändern.

Frank Enzmann – Gründer von sonnify

Frank Enzmann

Gründer von sonnify • Photovoltaik Experte

Frank Enzmann beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiv mit Photovoltaik, Energiemanagement und Solarstrom. Durch seine Erfahrung im PV-Vertrieb und über 200 verkaufte Photovoltaikanlagen kennt er sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte moderner Solarsysteme.

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